Bestellerprinzip ab dem 1. Juni 2015
Seit dem 1. Juni 2015 gilt das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Wohnmietverträgen: Wer beauftragt, bezahlt: Das Bestellerprinzip besagt, dass der Vermieter die Maklergebühr bezahlen muss, wenn er einen Makler mit der Vermittlung beauftragt.
Mit der Einführung des Bestellerprinzps ist es dem Wohnungsvermittler untersagt, vom Wohnungssuchenden eine Provision zu verlangen, es sei denn, der Wohnungsvermittler sucht ausschließlich für den Wohnungssuchenden eine Wohnung, mit dem ein Mietvertrag dann auch zustande kommt (vgl. § 2 Abs. 1 a WoVermRG-Entwurf). Zukünftig ist derjenige für die Kosten des Immobilienmaklers zuständig, der den Makler beauftragt hat.
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Bewertung Begehung der Immobilie
Mietpreiskalkulation
Vermarktung Erstellung von Exposés und Bildbearbeitung
Präsentation in regionalen und überregionalen
Immobilienportalen
(Immobilienscout24, ebay-Kleinanzeigen,
Immonet und Homepage)
Veröffentlichung in regionalen Tageszeitungen
Interessenten- Management Bearbeitung eingehender Anfragen per Mail und Telefon
Durchführung der Wohnungsbesichtigungen
Qualifizierung des Rücklaufes
Bonitätsprüfung des Mietinteressenten
(Creditreform-Abfrage)
Vorstellung von Mietbewerbern
Vertrags-Management Erstellung des Mietvertrages
Beratung zum Mietvertrag
Vertragsbesprechung mit den Mietparteien und
Unterzeichnung
Abnahme / Übergabe Durchführung und Dokumentation
Hier finden Sie die Mieterselbstauskunft zum Ausdrucken:
https://cmspics.onoffice.de/DI//Content/Mieterselbstauskunft.pdf
Ihre Ansprechpartner:
Brigitte Ammermann
Fach- und Immobilienwirtin IHK
Mechthild Behnen
Immobilienkauffrau