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Tipps für Verkäufer!

23.04.2024

Wie lange muss ich warten vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung?

Mit dem erfolgreichen Notartermin ist der Kauf einer Immobilie beurkundet. Trotzdem müssen sich Käufer und Verkäufer noch etwas gedulden, bis die Kaufpreiszahlung eingegangen ist und schließlich der Schlüssel übergeben werden kann.

Viele Verkäufer fragen sich, wann das Geld für die verkaufte Immobilie auf ihrem Konto eingeht. Oft vergeht noch etwas Zeit, bis das einritt. Warum eigentlich?

Eine wichtige Voraussetzung für die Geldzahlung der gekauften Immobilie ist die sogenannte Kaufpreisfälligkeit. Wann diese anfällt, bestimmt der Notar, nachdem verschiedene Ereignisse eingetreten sind.

Notwendige Schritte, bevor es zur Zahlung kommt

Zunächst muss die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen werden. Wann das geschieht, lässt sich nicht sicher vorherbestimmen, weil der Vollzug dieses Verwaltungsakts abhängt von den Kapazitäten und der Geschwindigkeit des jeweiligen Grundbuchamts. In Städten kann dieser Vorgang mehrere Wochen dauern.

Ein weiterer notwendiger Verwaltungsakt ist das Löschen einer eventuell noch bestehenden Grundschuld. In der Regel ist auch dann noch eine Grundschuld eingetragen, wenn die verkaufte Immobilie vom Vorbesitzer bereits vollständig abgezahlt wurde.

In einigen Städten und Gemeinden kann darüber hinaus auch ein Vorkaufsrecht bestehen. Das bedeutet, es muss gewartet werden, ob die Kommune ihr Vorkaufsrecht ausüben möchte oder darauf verzichtet.

Bei Eigentumswohnungen kann die Zustimmung des Verwalters notwendig werden. Auch hier kann eine Wartezeit entstehen, wenn die Hausverwaltung überlastet ist oder Personalengpässe zu verkraften hat.

Sind die genannten Voraussetzungen alle erfüllt und hat sich der Notar davon überzeugt, wird im nächsten Schritt die Kaufpreiszahlung fällig. Üblicherweise soll diese innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Dabei ist es unerheblich, ob auf ein Notaranderkonto überwiesen wird oder direkt auf das Konto des Verkäufers.

Kann der Zeitraum zwischen Notarttermin und Kaufpreiszahlung verkürzt werden?

Gute Vorbereitung ist alles. Profimakler sorgen bereits in der Vermarktungsphase dafür, dass alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um den so genannten Eigentumsübergang möglichst klein zu halten und lange Wartezeiten zu vermeiden.

Planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie? Lassen Sie sich von uns als lokalen Qualitätsmakler beraten. Vereinbaren Sie jederzeit einen Termin mit uns. Wir sind gerne für Sie da.

Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © ginasanders/Despositphotos.com

 

08.04.2024

Preisabsturz bei Immobilien ­– so gelingt der Verkauf trotzdem

Laut Statistischem Bundesamt verzeichneten die Immobilienpreise im Jahr 2023 das stärkste Minus seit 2000. Womit müssen Sie als Verkäufer jetzt rechnen und worauf sollten Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie besonders achten?

Der Preisrückgang bei Immobilien ist der wohl stärkste im Vorjahresvergleich und sogar seit Beginn der Jahrtausendwende. Dass die Immobilienpreise überhaupt zurückgehen, ist seit 2007 das erste Mal.

Gründe für den Preisverfall

Die Immobilienbranche hat ein krisengebeuteltes Jahr 2023 hinter sich, in dem die Preise bei Wohnimmobilien um 8,4 Prozent sanken. Laut den Statistikern aus Wiesbaden fielen die Preise im vierten Quartal 2023 um 7,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und um 2,0 Prozent im Vergleich zum Vorquartal. Bereits seit Mitte 2022, dem Höhepunkt eines langjährigen Booms, verzeichnet der Immobilienmarkt einen Abwärtstrend. Besonders stark sind die teuren Metropolen in Deutschland betroffen.

Grund für die fallenden Preise waren die deutlich gestiegenen Zinsen, die auch die Kredite erheblich verteuerten. Dies führte wiederum dazu, dass viele Menschen sich den Erwerb von Immobilien nicht mehr leisten konnten und Großinvestoren Investitionen als nicht mehr rentabel erachteten. Gleichzeitig bleibt die Nachfrage nach Wohnraum, insbesondere in Städten hoch, während der Neubau aufgrund der Zinssteigerungen und der teuren Materialien in der Krise steckt.

Hoffnung auf Zinswende: Ende des Abwärtstrends im Sommer?

Dennoch rechnen einige Experten im kommenden Jahr mit einer Stabilisierung der Preise am Immobilienmarkt. Sie erwarten, dass die Preise stagnieren und seitwärts verlaufen oder nur noch langsam fallen. Der Chef des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp), Jens Tolckmitt betont: "Wohnraum bleibt in Deutschland weiterhin äußerst knapp, vor allem in Ballungsräumen."

So prognostiziert der Vdp eine mögliche Stabilisierung der Wohnimmobilien-Preise ab Mitte 2024. Denn die wohl größten Unsicherheitsfaktoren sind jetzt weitestgehend ausgeräumt, vor allem die Inflation hat sich stabilisiert. So betrug die Inflationsrate in Deutschland im März 2024 nur noch 2,2 Prozent. Dank des günstigen Inflationstrends ist sogar eine Zinssenkung der Europäischen Zentralbank im Juni denkbar.  

Warum gerade jetzt der richtige Zeitpunkt für den Verkauf einer Immobilie ist

Gerade, wer über Immobilienbesitz in weniger gefragten Gebieten wie ländlichen Regionen oder unattraktiven Stadtvierteln besitzt, für den ist der Zeitpunkt zum Verkauf noch immer günstig. Hierbei sollten Sie jedoch beachten, dass der Preis nicht überteuert sein darf. Verkäufer sollten jetzt bereit sein, ihre Preisvorstellungen ein Stück weit herunterzuschrauben und an die Marktgegebenheiten anzupassen. Auch Besitzer von unsanierten oder energetisch nicht auf dem neuesten Stand befindliche Gebäude können jetzt von einem Verkauf profitieren. Oftmals kann ein Verkauf eine kostengünstige Alternative zur Renovierung sein und dennoch attraktive Renditen bieten.

Ein erfahrener Immobilienmakler kann Ihnen dabei helfen, dass Ihre Immobilie marktgerecht verkauft wird und dass Sie die richtige Entscheidung zu treffen.

Sie beabsichtigen, Ihre Immobilie oder Wohneigentum zu verkaufen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © nmann77/AdobeStock

 

18.03.2024

Erben, verkaufen, keine Steuer zahlen

Gute Nachrichten für Erbengemeinschaften: durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs muss beim Verkauf von geerbten Anteilen keine Einkommenssteuer mehr gezahlt werden. Ist man sich innerhalb einer Erbengemeinschaft also einig, dass einer der Erben alle anderen Anteile abkauft und die Immobilie dann im Ganzen verkauft, wird sich das Finanzamt nicht mit einer Steuerforderung melden.

Mit dieser geänderten Rechtsprechung wird nicht nur der Verkauf einer geerbten Immobilie vereinfacht. Auch der Weg zu einer gütlichen Einigung, was mit dem gemeinsamen Erbe geschehen soll, wird nicht mehr ganz so steinig sein.

Oft erschweren Uneinigkeiten und im schlimmsten Fall Streitereien die Auflösung einer Erbengemeinschaft. Mit dem neuen Gesetz von Deutschlands höchstem Finanzgericht wird zumindest dem geholfen, der die Immobilie verkaufen will.

Wie kam es zur geänderten Rechtsprechung?

Geklagt hatte ein Mann, der zusammen mit deren Kindern Immobilien einer Frau geerbt hatte. Die Erbengemeinschaft der drei Personen wurde mit dem Ergebnis aufgelöst, dass der Mann den gesamten Besitz übernahm und letztendlich veräußerte. Da er einen Teil des Besitzes von den Kindern abgekauft hatte, verlangte das Finanzamt für diese Anteile wie üblich in solchen Fällen Einkommenssteuer. Denn gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) galt dies als privates Veräußerungsgeschäft.

Kein klassischer Immobilienkauf, keine klassischen Steuern

In seinem Urteil vom 26. September 2023 entschied der Bundesfinanzhof, dass es sich bei der Übernahme der Anteile der Kinder nicht um einen klassischen Immobilienkauf handelt und die Einkommenssteuer daher entfällt. Hintergrund der geänderten Rechtsprechung: Voraussetzung für die bisherige Besteuerung war, dass das verkaufte Vermögen, in diesem Fall das von Immobilien, vorher auch angeschafft wurde. Im Fokus auf den Kauf von Erbteilen einer Erbengemeinschaft sei das nicht so.

Sie haben eine Immobilie geerbt und sind sich unsicher, was damit geschehen soll? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir kennen uns mit dem Thema Immobilienerbe aus und beraten Sie gern.

Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © nmann77/AdobeStock

 


08.02.2024

Neubau in der Krise? Wann sich das Bauen trotzdem lohnt

 

Folgt man der allgemeinen Berichterstattung, können sich die meisten Menschen derzeit kein Eigenheim leisten. Corinna Merzyn vom Verband privater Bauherren beklagt in einem Artikel für den MDR einen regelrechten Einbruch des Marktes. Welche Gründe sprechen dennoch für den Neubau? Und wie kann er trotz hoher Kosten gelingen?

Der Wohn- und Immobilienmarkt steht im Jahr 2024 weiterhin unter Druck. Auch das Baugewerbe ist im Zuge dieser Entwicklung mit zunehmend schwierigen Bedingungen konfrontiert. Gestiegene Baukosten, erhöhte Zinsen und fehlende Handwerker, aber auch unvorhersehbare Veränderungen in den Rahmen- und Förderbedingungen erschweren die Bedingungen für Bauwillige.

Warum sich ein Neubau dennoch lohnen kann

Zwar sind die Kosten für einen Neubau seit 2022 gestiegen. Doch vergleicht man das Niveau in Deutschland mit dem vor 40 Jahren, so haben es Bauherren heute eigentlich leichter einen Bau zu finanzieren. Dies belegte jüngst auch eine Studie des deutschen Instituts der Wirtschaft in ihrem Erschwinglichkeitsindex. Im Vergleich zur Krise in 2022 lässt sich beobachten, dass der Anstieg der Baupreise sich bereits abgeschwächt hat und auch die Zinsen sich weitgehend zwischen 3,5 und 4,5 Prozent eingependelt haben.

Wohnraum hingegen wird auch zukünftig eine knappe Ware sein. Daher ist die Investition in Wohneigentum auch in schwierigen Zeiten eine Investition in die Zukunft. Wer in den eigenen vier Wänden wohnt, sichert sich langfristig die Unabhängigkeit vom Mietmarkt. Nicht zuletzt profitieren Bauherren davon, sich das neue Haus nach eigenen Wünschen gestalten zu können. Außerdem werden hierbei die neuesten baulichen Standards berücksichtigt und aufwendige Sanierungen fallen auf lange Sicht weg. Beachten sollte man zudem, dass sich die Herstellungskosten zwischen städtischen und ländlichen Regionen stark unterscheiden. So sind laut Corinna Merzyn vor allem in gefragten Metropolen die Eigenheime deutlich teurer geworden.

Wie der Neubau trotz erschwerter Bedingungen gelingt

Für Familien, die den Traum von der eigenen Immobilie nicht in die Zukunft schieben möchten, sei der Umzug ins Umland der Städte eine Idee. Denn hier lassen sich die Finanzierungskosten in einem moderaten Rahmen halten. Verbraucherschützer empfehlen, bei begrenztem Budget möglicherweise auf weniger Quadratmeter oder eine alternative Lage umzuschwenken und sich von bestimmten Träumen zu verabschieden.

Förderungen nutzen

Hinzu kommt, dass Bauherren hierzulande eine Reihe von Fördermöglichkeiten haben. So vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Wohneigentumsförderungskredite. Der Bund fördert günstige Hausbaukredite für Familien und für umweltfreundliche Neubauten. Zusätzlich bieten viele Bundesländer gesonderte Förderprogramme an. Wer sich trotz bewegten Zeiten den Traum vom Eigenheim erfüllen möchte, sollte auch diese Möglichkeiten voll ausschöpfen. Darüber hinaus kann die Unterstützung eines lokalen Maklers vor Ort Interessenten dabei helfen, eine für Sie passende Lösung zu finden.

Sie sind auf der Suche nach Wohneigentum und noch unsicher, welche Form des Wohnens am besten zu Ihnen passt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s DALL·E

 

29.01.2024

Attraktive Förderungen für Sanierungsmaßnahmen für 2024

Käufer einer Immobilie sind verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren ab Kaufdatum ihre neue Immobilie zu sanieren. Da es für Sanierungsmaßnahmen staatliche Förderungen gibt, kann der Kauf einer sanierungsbedürftigen Immobilie ein Schnäppchen sein. Was sich lohnt, ist jedoch vom Einzelfall abhängig. Hier finden Sie einen Überblick über die aktuellen staatlichen Sanierungsförderungen.

Am 1. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Kraft getreten. Die bestehenden Förderprogramme für Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung effizienter Wärmenetze (BEW) sowie die Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden weiterhin gemäß den Bestimmungen der vorläufigen Haushaltsführung fortgeführt.

Ab dem 19. Januar 2024 ist es wieder möglich, Anträge für das BEW-Programm und die Energieberatung einzureichen und genehmigen zu lassen. Für die EEW können Anträge nach der Aktualisierung der Richtlinien, voraussichtlich ab dem 15. Februar 2024, erneut gestellt werden.

Sanierungsförderungen für Einzelmaßnahmen im Überblick

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sieht folgende Zuschüsse für Einzelmaßnahmen vor:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle (bspw. Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern): 20 Prozent
  • Anlagentechnik (bspw. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen): 20 Prozent
  • Erneuerbare Energien für Heizungen (bspw. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen): 20 bis 45 Prozent
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich oder Austausch von Heizungspumpen): 20 Prozent

Ohne Kredit energieeffizient sanieren

Energetische Sanierungen, von der Dämmung bis zur Heizungserneuerung, sind kostspielig. Aus diesem Grund bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Hauseigentümern einen attraktiven Investitionszuschuss durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) an. Dies gilt für einzelne Sanierungsarbeiten an Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen sowie Nichtwohngebäuden, auch unter Denkmalschutz. Die Förderquote variiert zwischen 20 und 45 Prozent der förderfähigen Ausgaben für jede Maßnahme, einschließlich notwendiger Nebenarbeiten wie dem Ausbau und der Entsorgung alter Heizsysteme. Bei Wohngebäuden ist die Förderung auf maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt.

Zusätzlich können Antragsteller beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung beantragen, wenn sie Einzelmaßnahmen durchführen. Sanierungen, die gemäß eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für eine Komplettsanierung erfolgen, qualifizieren sich für eine zusätzliche Förderung von fünf Prozent.

Das A und O ist die Beratung

Es ist empfehlenswert, die „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“, die das BMWK bereitstellt, in Anspruch zu nehmen. Dabei sollten Sie sich von Beginn an durch einen zugelassenen Energieberater umfassend beraten lassen.

Beachten Sie bei der Antragsstellung für die Energieberatung, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des betreffenden Wohngebäudes mindestens zehn Jahre vor dem Zeitpunkt der Antragstellung für die Sanierung eingereicht worden sein muss. Der Antrag für die Energieberatung wird vom zugelassenen Energieberater beim BAFA eingereicht.

Möchten Sie wissen, wie viel Immobilie Sie sich leisten können, wenn Sie noch sanieren müssen oder wie viel eine sanierungsbedürftige Immobilie wert ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s DALL·E

 

20.01.2024

General-Anzeiger, 20.01.2024

06.11.2023

General Anzeiger, 06.11.2023

04.10.2023

Hilfe, wir haben eine Immobilie geerbt – wie einigen wir uns?

Der eine will selbst einziehen, die andere verkaufen, der dritte überlegt, ob vermieten nicht vernünftig wäre. Erben mehrere Menschen eine Immobilie, gibt es oft unterschiedliche Vorstellungen, was damit passieren soll. Das führt immer wieder zu Streit in der Erbengemeinschaft. Ein Fallbeispiel.

Florian, sein Bruder Daniel und seine Schwester Yvonne haben gemeinsam das Haus Ihres Vaters geerbt. Während für Yvonne von Anfang an klar war, was die Immobilie bei einem Verkauf einbringen würde, wollte Daniel mit seiner Familie gerne einziehen und seine Geschwister auszahlen. Florian wollte erstmal abwarten, was die Zukunft bringen würde und zunächst vermieten. Auseinandersetzungen waren somit vorprogrammiert.

Kurz vor der Zwangsversteigerung

Die Herausforderung war, sich zu einigen, so dass alle glücklich und zufrieden sind. Nicht nur Yvonne wollte schnell alles erledigen, schließlich mussten die laufenden Kosten bezahlt werden. Nach einem schnellen Blick auf die gängigen Immobilienpreise war sie sich sicher, was das Haus wert war. Daniel schwebte allerdings eine viel niedrigere Summe vor. Die Zwistigkeiten gingen so weit, dass Yvonne fast eine Zwangsversteigerung beantragt hätte.

Zunächst eine Immobilienbewertung durchführen lassen

Florian, dem es mittlerweile egal war, was mit der Immobilie geschieht, fing daraufhin an zu recherchieren. Schnell war ihm klar, dass eine Zwangsversteigerung meist mit finanziellen Einbußen einhergeht. Das wollten alle drei nicht. Um endlich zu einer professionellen Lösung zu kommen, schlug Florian vor, die Immobilie von einem Makler schätzen zu lassen. Mit der Internetsuche nach einer Immobilienbewertung fand er einen Fachmann, der die Einschätzung vornimmt.

Nachdem dieser dann die Immobilie besichtigt und dabei alle Besonderheiten und Unterlagen berücksichtigt hatte, gab es das Ergebnis: es war mehr, als Daniel dachte, aber auch weniger, als Yvonne geschätzt hatte. Durch sein schlüssiges, detailliertes und nachvollziehbares Ergebnis konnte der Makler letztendlich auch die skeptische Yvonne überzeugen, von ihrer Vorstellung abzurücken.

Ein Verkauf ist meistens die beste Lösung für alle

Letztendlich kam heraus, dass Daniel es sich nicht leisten konnte, seinen Bruder und seine Schwester auszuzahlen. Auch wenn ihn der Makler zu verschiedenen Finanzierungsoptionen beraten konnte – die Summe wäre zu hoch gewesen. Schweren Herzens konnte er sich schließlich auf einen Verkauf einlassen. Vor allem durch die sensible Art des Maklers, der ihm ausführlich alle Vorteile erklärte, wurde eine Lösung gefunden, die für alle Parteien der Erbengemeinschaft passte. Mit dem Erlös konnte sich Daniel sogar anteilig eine andere Immobilie leisten. Und während Yvonne endlich eine lang ersehnte Weltreise antreten konnte, entschied sich Florian, seinen Anteil für die Zukunft zu sparen.

Sie wissen nicht, was Sie mit einer gemeinsam geerbten Immobilie anstellen sollen und was sie wert ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © sqback/Depositphotos.com

 

12.09.2023

 

Wie viel Eigenheim Sie für Ihre Miete bekommen würden

Die Miete gegen eine Kaufrate eintauschen und den Wunsch vom Eigenheim wahr machen: Das wünschen sich mehr als 70 Prozent der Mieter in Deutschland. Aber wie viel Immobilie würde man mit dem Geldeinsatz der Miete eigentlich bekommen? Das Magazin Focus ist in einer Studie zu überraschenden Erkenntnissen gekommen.

Raten anstelle von monatlichen Mietzahlungen: In einer Analyse des Magazins Focus wurden alle 400 deutschen Städte und Landkreise ausgewertet. Untersucht wurde, wie viel Wohnfläche mit dem Geld, das aktuell für Miete aufgebracht wird, gekauft werden kann.

Dazu hat das Magazin maximale Kreditsummen für Monatsraten von 500, 750, 1.000, 1250, 1500 und 2.000 Euro berechnet, mit 4 Prozent Zinsen und anfänglichen 2 Prozent Tilgung, was derzeit den deutschen Durchschnittswerten entspricht.

Von der maximalen Kreditsumme wurde die maximale Kaufsumme inklusive Nebenkosten berechnet und ein Eigenkapitalanteil des Käufers von 20 Prozent des Kaufpreises veranschlagt. So kam Focus auf folgende Ergebnisse.

500 Euro monatliche Tilgungsrate

Ergebnis: In hochpreisigen, städtischen Lagen würde die Kaufimmobilie gegenüber der Mietwohnung zum Teil auf Besenkammergröße schrumpfen. So zum Beispiel in München. Mit einer monatlichen Zahlung von 500 Euro würde gerade mal eine 11 Quadratmeter große Wohnung drin sein.

Im sächsischen Vogtlandkreis hingegen würde man für dieselbe Zahlung satte 116 Quadratmeter Eigentumswohnung finanzieren können. An den Rechenbeispielen von Focus lassen sich die regionalen Unterschiede gut ablesen und zeigen an, ob sich das Eigenheim gegenüber der Mietimmobilie lohnt und wer sich wie viel Quadratmeter leisten kann.

Top-7-Städte

Mit einem Budget von monatlich 500 Euro brauchen Immobiliensuchende in den sieben deutschen Metropolen München, Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln, Düsseldorf und Stuttgart die Suche erst gar nicht starten. In München genügt es – wie gesagt – für 11 Quadratmeter, in Köln für 21 Quadratmeter. Die anderen Top-7 liegen dazwischen. Aber auch mit einem monatlichen Budget von 2.000 Euro reicht es in diesen Städten nur zu 46 bis 85 Quadratmeter.

Mittelstädte

In Städten wie Salzgitter, Bremerhaven, Gelsenkirchen und Chemnitz können mit 500 Euro immerhin mehr als 60 Quadratmeter finanziert werden. Mit 1.000 Euro sind hier 124 bis 134 Quadratmeter möglich. Wer monatlich sogar 2.000 Euro übrig hat, kann sich hier sogar 249 bis 268 Quadratmetern leisten.

Entscheidend für die Erschwinglichkeit ist auch das Haushaltsnettoeinkommen. Banken finanzieren in der Regel nur dann Immobilien, wenn der Käufer ein Fünftel des Kaufpreises durch Eigenkapital einbringt und die Ratenbelastung weniger als ein Drittel des Haushaltsnettoeinkommens beträgt.

Den Profi fragen

Mit der Focus-Analyse können auch Verkäufer von Immobilien erkennen, was für Interessenten derzeit erschwinglich ist und wie sich das Festlegen des Kaufpreises auf die Nachfrage auswirken wird.

Interessenten hilft ein erfahrener und lokaler Qualitätsmakler bei der Suche nach bezahlbaren Immobilien. Schließlich weiß er am besten, wo welche zu finden sind. Darüber hinaus vermittelt er Eigentümern, wo aktuell die Finanzierungsgrenzen von Immobiliensuchenden liegen.

Sie wünschen sich Unterstützung bei der Suche nach einer bezahlbaren Immobilie und einer passenden Finanzierung? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern und vermitteln Ihnen einen neutralen Finanzierungsberater.

Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © sqback/Depositphotos.com

 

28.08.2023

Immobilienkauf: Rahmenbedingungen besser als früher

Vielen, die sich Wohneigentum wünschen, scheint der Immobilienerwerb derzeit unrealistisch. Inflation sowie gestiegene Zinsen und Baukosten lassen eine Immobilie als unerschwinglich erscheinen. Doch waren die Rahmenbedingungen für den Kauf einer Immobilie wirklich früher besser?

Wer die aktuelle Situation mit den 1980er Jahren vergleicht, erhält ein anderes Bild. Daten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zeigen, dass in einer Langzeitbetrachtung der Immobilienkauf heute einfacher ist als damals.

Denn der Erschwinglichkeitsindex, den die OECD auf Basis von Immobilienpreisen und Einkommen berechnet, ist in den letzten Jahren gesunken. Lediglich die gestiegenen Zinsen beeinflussen das aktuelle Marktgeschehen, weswegen die Preise in vielen Regionen deutlich gesunken sind.

Immobilienpreise damals und heute

Für den Laien sieht das auf den ersten Blick anders aus. Die Immobilienpreise sind seit 1980 um etwa 150 Prozent gestiegen. Wird jedoch die Inflation in die Berechnung miteinbezogen, stiegen die realen Immobilienpreise um lediglich 15,5 Prozent. Gleichzeitig stiegen aber die Realeinkommen um 41 Prozent. Die Löhne nahmen also mehr zu als die Immobilienpreise. Die Erschwinglichkeit verbesserte sich dadurch.

Kredite damals und heute

Der schnelle Anstieg der Finanzierungszinsen auf circa 4 Prozent führte dazu, dass Preise und Finanzierungsmöglichkeiten nicht mehr zusammenpassen. Das Kaufpreisniveau korrigiert sich langsamer, als die Zinsen gestiegen sind.

"Während die durchschnittliche monatliche Rate vor dem Zinsanstieg noch bei 1166 Euro lag, waren es ein Jahr später schon 1505 Euro", erklärt Jörg Utecht, Vorstandsvorsitzender des Finanzierungsdienstleisters Interhyp gegenüber tagesschau.de.

In den 1980er Jahren lagen laut Utecht die Bauzinsen bei einer zehnjährigen Zinsbindung bei 10 Prozent und höher. Bei einem Darlehen von 200.000 Euro betrug die monatliche Belastung 2.000 Euro. Bei einer Finanzierung über zehn Jahre summiert sich das auf 172.000 Euro Zinskosten. Heute würde die Rate bei einem Zinssatz von vier Prozent bei 986 Euro liegen und die Zinskosten rund 70.000 Euro betragen.

Gefragte Lagen

Dennoch fühlt sich für viele der Immobilienkauf heute teurer. Laut Jochen Möbert, Immobilienexperte bei DB Research, liegt das daran, dass die Immobilienpreise in begehrten Regionen in den letzten Jahren sehr stark gestiegen sind.

Das sind vor allem die Metropolen, in denen heute mehr Menschen leben als in den 80ern. Aufgrund des knappen Angebots und der hohen Nachfrage sind Immobilien hier, laut Möbert, weniger erschwinglich.

Immobiliensuchende sind deswegen viel mehr auf die Vermittlungskompetenz von Maklern angewiesen. Es lohnt sich, die Finanzierungsgrenzen transparent zu machen, damit der Makler die Möglichkeiten von Interessenten und Vorstellungen von Verkäufern zusammenbringen kann.

Heute größere Hürden

Die Kaufnebenkosten für Notar, Grundbucheintrag oder die Grunderwerbsteuer sind heute höher als in den 80ern. Lag die Grunderwerbsteuer 1983 für alle bei 2 Prozent, sind es heute je nach Bundesland bis zu 6,5 Prozent. Um den Eigenkapitalanteil von 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises aufzubringen, muss also mehr angespart werden. Reiner Braun, Vorstandsvorsitzender der empirica ag, betont, dass es viele junge Familien nicht mehr schaffen, „den schnell steigenden Preisen und Grunderwerbsteuern hinterher zu sparen."

Veränderte Lebensentwürfe

Einen großen Einfluss hat auch das veränderte Konsumverhalten, sagt Braun. "Familien in den 1980er-Jahren haben mehr gespart als heute, auch weil sie sich mehr eingeschränkt haben." Doch immer weniger Menschen möchten das tun. Laut der Leistbarkeitsstudie von Interhyp geben 54 Prozent – und damit 8 Prozent mehr als im Jahr davor – an, ihre Lebensqualität nicht für die Finanzierungskosten einschränken zu wollen.

Sie wünschen sich Unterstützung bei der Suche nach einer bezahlbaren Immobilie und einer passenden Finanzierung? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern und vermitteln Ihnen einen neutralen Finanzierungsberater.

Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © ginasanders/despositphotos.com

 

21.03.2023

Energieausweis: Was steht drin?

Seit über zehn Jahren gibt es ihn mittlerweile, den Energieausweis. Die gute Nachricht vorweg: Es brauchen sich nur Eigentümer, die vermieten, verpachten oder veräußern möchten, um dieses Dokument kümmern. Bewohnen Sie Ihre Immobilie selbst, kann es spannend sein, zu erfahren, wie es um den Gesamtenergieverbrauch des Gebäudes bestellt ist. Lässt der Wert zu wünschen übrig, können Sanierungsmaßnahmen klug sein: Der Umwelt und dem eigenen Geldbeutel zuliebe.

 

Welche Information hält der Energieausweis bereit?

Zunächst einmal gibt das Dokument Auskunft darüber, wie umweltfreundlich eine Immobilie ist. Es geht dabei um den Gesamtenergieverbrauch. Sinn und Zweck dieses Zertifikats ist es, die eigene Immobilie mit anderen Häusern und Wohnungen vergleichen zu können und die Beschaffenheit im Hinblick auf Energieeffizienz transparent zu machen. Die meisten Energieausweise zeigen jedoch nur auf, wie hoch der Verbrauch des jeweiligen Energieträgers wie z.B. Heizöl oder Gas pro Jahr ist. 

 

Brauche ich einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Eigenheimbesitzer, die ab Oktober 2007 gebaut haben, wird ein bedarfsorientierter Ausweis vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Auch bei Gebäuden, die vor 1977 gebaut, später aber umfassend (über 10% der Gesamtfläche) saniert wurden oder bei denen nachträglich Anbauten erfolgten, ist ein Bedarfsausweis verpflichtend. Bei allen anderen Gebäuden, die gemäß der Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 erbaut wurden, genügt ein verbrauchsorientierter Ausweis.

 

Das spricht für einen Verbrauchsausweis

Der Aufwand ist überschaubar. Grund hierfür: Der Energiebedarf der Immobilie wird schlicht anhand der Daten der letzten drei Jahre berechnet. Ausschlaggebend sind die angefallenen Kosten des Energieträgers. Manko: Da die klimatischen Verhältnisse und das Heizverhalten der Bewohner mitberücksichtigt werden, ist diese Berechnung nicht fehlerfrei. Wird viel geheizt, steigt der Öl- oder Gasverbrauch. Weiterhin bleibt die Bausubstanz, samt energetischen Schwächen, unberücksichtigt.

 

Gründe für einen Bedarfsausweises

Das Erstellen eines Bedarfsausweises ist komplizierter. Hier wird eine technische Bestandsaufnahme vorgenommen. Fragestellung: Wieviel Energie braucht es bei einer durchschnittlichen Nutzung? Um dies zu schätzen, macht sich ein Fachmann ein Bild über Bausubstanz und Technik des Gebäudes.

 

Wer darf meinen Energieausweis ausstellen und wie lang ist er gültig?

Wenn Sie sich die Frage stellen, wer befugt ist, solch ein Dokument auszustellen, seien Sie beruhigt: Zertifizierte Energieberater und viele Architektur- oder Ingenieurbüros bieten diese Dienstleistung mittlerweile an. Das Dokument ist sodann 10 Jahre lang gültig. Danach muss ein neues Exemplar her.

 

Haben Sie Fragen zum Energieausweis? Oder können wir Ihnen anderweitig zur Seite stehen? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern!

Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © ginasanders/despositphotos.com

 

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09.03.2023

Fehler beim Immobilienverkauf

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, wissen aber nicht genau, wie man diese im Exposé verkaufsfördernd zur Schau stellt und welchen Verkaufspreis Sie ansetzen sollen? Wir haben die wichtigsten Punkte kurz für Sie zusammengestellt.

Gern kommt der Gedanke auf, als Eigentümer die Immobilie selbst gewinnbringend an den Mann zu bringen. Ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen sei doch kein Hexenwerk, hört man manche munkeln. Es lauern jedoch eine Menge Fallstricke. Es fehlt meist die Expertise, ein überzeugendes Exposé zu erstellen und auch die Schätzung des Verkaufspreises birgt so ihre ganz eigenen Risiken.

Zeitaufwand für Exposé größer als erwartet

Zunächst einmal gilt es, ein Exposé zu entwerfen. Hierzu sind eine Reihe von Aufgaben zu bewältigen: Ein Grundbuchauszug darf beim zuständigen Amt eingeholt und Bilder der Immobilie geschossen werden. Auch ein Energieausweis oder die letzten drei Rechnungen des Energielieferanten sind bei einem Verkauf obligatorisch. All diese Informationen sind für den neuen Besitzer relevant, um eine tragfähige Entscheidung für oder gegen den Kauf einer bestimmten Immobilie zu treffen.

Mondpreise als Kaufpreis

Hinzu kommt die Unkenntnis vieler Eigentümer über den anzunehmenden Kaufpreis und hier folgt sogleich das Drama: Setzt er den Preis zu hoch an, gibt es kaum Nachfrage und durch das stete Anpassen des Kaufpreises „verbrennt“ er seine Immobilie am Markt. Bei Kaufinteressenten entsteht der Eindruck eines Ladenhüters und die Ahnung, dass mit der Immobilie irgendetwas nicht stimme.

Immobilie zum Spottpreis

Setzt der Haus- oder Wohnungseigentümer den Verkaufspreis zu niedrig an, gibt es eine Unmenge an Interessenten, derer er gar nicht mehr Herr werden kann. Hinzu kommt, dass es beim Immobilienverkauf üblich ist, beim Kaufpreis zu feilschen. Dies werden potenzielle Käufer versuchen. Gerade jene, die die Finanzierungszusage Ihrer Bank schon in der Tasche haben und somit mit einer prompten Abwicklung des Kaufes locken, erwarten vom Eigentümer Entgegenkommen.

Realistischer Preis als Erfolgsgarant

Zusammenfassend kann man sagen, dass ein strategisch gut gewählter Preis den Dreh- und Angelpunkt eines jeden Immobilienverkaufs darstellt. Diesen Verkaufspreis objektiv nach Lage und Angebot ähnlicher Objekte am Markt einzuschätzen, vermag am allerbesten ein ortskundiger Makler.

Fachmann in Sachen Immobilien

Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, Ihre Immobilie zu veräußern, holen Sie sich also die Hilfe, die Sie brauchen. So sparen Sie jede Menge Nerven, Zeit und zu guter Letzt auch ein beachtliches Sümmchen Geld. Schließlich sind wir schon seit Jahren im Geschäft und haben daher die besten Voraussetzungen, sich mit unserer Erfahrung und Herzblut dem Verkauf Ihrer Immobilie zu widmen.

Sollten Sie Fragen zum Immobilienverkauf haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © cookelma/depositphotos.com

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28.02.2023

ESG – was Immobilienbesitzer wissen müssen

Bis zum Jahr 2050 soll nach EU-Vorgaben der Gebäudebestand in Europa nahezu klimaneutral sein. Das betrifft 240 Millionen Gebäude. Vor allem ältere Bauten sind nach wie vor energetisch ineffizient und für einen großen Teil der europäischen Treibhausgasemissionen verantwortlich. ESG (Environmental [Umwelt], Social [Soziales], Governance [Unternehmensführung]) soll helfen, Immobilien auf die Klimaanforderungen umzustellen. Was bedeutet das für Eigentümer?

ESG umfasst nachhaltige, soziale und unternehmerische Kriterien. Diese gelten aber nicht nur für Immobilienunternehmen, Projektentwickler und Investoren. Auch für Hausbesitzer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, kann es lohnenswert sein, einige ESG-Kriterien zu berücksichtigen. Denn eine nachhaltige Immobilie ist oft auch eine sparsame Immobilie. Soziale und auch ethische Aspekte dagegen spielen eher bei der Vermietung an Gewerbetreibende eine Rolle.

Nachhaltiger Bau und gesetzliche Pflicht zum Nachrüsten

Ressourcen wie Öl und Gas sind nicht nur nicht unendlich vorhanden, sie werden wie aktuell auch immer teurer. Über kurz oder lang gewinnen der nachhaltige Neubau und die energetische Sanierung immer mehr an Bedeutung. Schon jetzt sind Käufer von alten Bestandsimmobilien durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet, sie energieeffizient zu sanieren und zu modernisieren.

Dabei ist es sinnvoll, sich von Energie-, Immobilien- sowie Finanzierungsexperten beraten zu lassen, was technisch und finanziell machbar sowie sinnvoll ist. Ein lokaler Qualitätsmakler hilft Ihnen, hierfür die richtigen Experten zu finden. Er kann auch einschätzen, wie sich einzelne Maßnahmen auf den Wert Ihrer Immobilie auswirken.

Förderungen für nachhaltige Sanierungen

Für eine energetische Sanierung können bei der BAFA oder KfW Fördermittel beantragt werden. Die Förderung ist umso höher, je niedriger der Energieverbrauch der Immobilie nach der Sanierung ist. Wichtig ist, die Fördermittel zu beantragen, bevor Sie die Handwerker beauftragen. Zusätzlich können bei der KfW-Bank auch sehr zinsgünstige Kredite aufgenommen und staatliche Tilgungszuschüsse gewährt werden.

Als Eigenheimbesitzer unternehmerisch denken

Das G für Governance, also Unternehmensführung, betrifft zwar in der Regel eher Immobilienunternehmer, Projektentwickler und Investoren. Aber auch Eigenheimbesitzern kann beim geplanten Immobilienverkauf unternehmerisches Denken hilfreich sein. Beispielsweise ist eine transparente Kommunikation mit dem potenziellen Käufer wichtig.

So kann das wissentliche Verschweigen von Mängeln später rechtliche Konsequenzen haben. Im Gegenteil kann der offene Umgang mit Mängeln dazu genutzt werden, den Angebotspreis zu rechtfertigen und den Versuchen der Kaufinteressenten, den Preis nach unten zu verhandeln, entgegenwirken. Mit der passenden Strategie lässt sich so ein marktgerechter Verkaufserlös erzielen.

 

Möchten Sie wissen, wie sich eine klimaneutrale Sanierung auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © VectorMine/Depositphotos.com

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30.01.2023

Scheidungsimmobilie: Das Grundbuch verstehen

 

Der Eigentümer einer Immobilie muss im Grundbuch eingetragen sein. Lässt sich ein Paar scheiden, dem eine gemeinsame Immobilie gehört, kommt es darauf an, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Um die Folgen, die sich daraus ergeben, zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, was im Grundbuch steht und wie es aufgebaut ist.

Immer wieder kommt es vor, dass einer der Eheleute mehr von der Immobilie abzahlt als der andere, weil er mehr Vermögen in die Ehe mitgebracht oder ein höheres Einkommen hat. Im Scheidungsfall spielt das aber keine Rolle. Entscheidend ist, wer mit wie viel Anteilen im Grundbuch steht.

Das Grundbuch ist der „Ausweis“ der Immobilie. Bereits auf dem Deckblatt, der sogenannten Grundbuchaufschrift, finden sich die Angabe des Grundbuchbezirks, die Nummer des Blattes sowie häufig auch der Schließungs- und Umschreibungsvermerk. Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs stehen die genaue Lage und die Grundstücksbezeichnung – also Gemarkung, Flurstück, Lagebezeichnung und Größe des Grundstücks. Darüber hinaus ist das Grundbuch in drei Abteilungen unterteilt.

Abteilung I

In Abteilung I sind die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks dokumentiert, also wer der Eigentümer des Grundstücks ist. Das können ein oder mehrere Eigentümer sein. Gibt es mehrere Eigentümer, dann steht hier auch, wer welche Anteile an der Immobilie besitzt. Bei Ehepartnern können das jeweils 50 Prozent sein. Es kommen jedoch auch Aufteilungen in zwei und ein Drittel oder andere Aufteilungen vor. Gehört drei Erben eine Immobilie, besitzt meist einer jeweils ein Drittel.

Abteilung II

In Abteilung II finden sich die sogenannten Lasten und Beschränkungen des Grundstücks. Dabei handelt es sich um eingetragene Wohn- und Nießbrauchrechte sowie Nutzungsrechte wie beispielsweise ein Wegerecht. Darüber hinaus ist hier auch das Versorgungs- und Entsorgungsleitungsrecht vermerkt. Dieses regelt, dass Strom-, Gas-, Wasser- und Abwasserleitungen durch das Grundstück führen dürfen.

Abteilung III

Hypotheken sowie Grund- und Rentenschulden werden in Abteilung III festgehalten. Hat eine Bank den Kauf der Immobilie finanziert, steht hier in der Regel eine Grundschuld. Das ist der Betrag, den die Bank zur Absicherung ihres Finanzierungskredits eintragen lässt. Wurde der Kredit abgezahlt, wird die Grundschuld gelöscht.

Vermerke, die nicht mehr gültig sind, werden entweder unterstrichen oder durchgestrichen. Diese werden durch die entsprechenden Löschungs- und Veränderungsspalten ergänzt. Da die Einträge immer lesbar bleiben müssen, werden keine Einträge entfernt.

 

Sind Sie unsicher, was einzelne Vermerke im Grundbuch bedeuten oder was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © marish/Depositphotos.com

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07.11.2022

Sinkende Nachfrage nach Immobilien – wie viel ist meine noch wert?

In einigen Teilen Deutschlands ging die Nachfrage nach Immobilien zwischen 50 und 90 Prozent zurück. Die Verkaufsdauer von Immobilien wird aktuell wieder länger. Die gesunkene Nachfrage wirkt sich auch auf die Immobilienpreise aus. Wer genau wissen möchte, wie viel seine Immobilie aktuell noch wert ist, sollte sie professionell bewerten lassen.

Vorweg sei gesagt: Die aktuelle Entwicklung an den deutschen Immobilienmärkten ist uneinheitlich. Eine genaue Prognose der künftigen Entwicklung ist schwer zu geben. Denn es gibt teilweise gegenläufige Faktoren, die die Märkte beeinflussen.

Mietwohnung gegen Eigenheim

Der Druck auf den Mietmarkt ist nach wie vor hoch und könnte sich durch die gesunkene Nachfrage nach Immobilien laut Experten weiter deutlich erhöhen. Gleichzeitig besteht weiterhin – nicht zuletzt wegen des Drucks auf den Mietmarkt – eine Nachfrage nach den eigenen vier Wänden. Ebenso bleiben Immobilien aufgrund mangelnder Anlagealternativen eine gefragte Kapitalanlage.

Und trotzdem: In München oder Frankfurt am Main sollen laut Analysten der Schweizer Bank UBS Immobilien bald 10 bis 15 Prozent günstiger sein – schreibt das Handelsblatt. In anderen Ballungsgebieten steigen dagegen die Preise weiter – nur eben etwas abgeschwächt.

Nicht allein auf Online-Immobilienbewertungen vertrauen

Auf Online-Immobilienbewertungen sollten Sie sich nicht allein verlassen. Denn es gibt viele unseriöse Rechner. Oft geben die Rechner auch nur eine Preisspanne an, in der Ihre Immobilie liegt. Auf dieser Grundlage mit dem richtigen Angebotspreis an den Markt zu gehen ist also Glückssache. Und die Online-Bewertungen berücksichtigen Besonderheiten und den Zustand Ihrer Immobilie nicht.

Vom Profi bewerten lassen

Einen realistischen Immobilienwert können deswegen nur Immobilienprofis mit Erfahrung und Marktkenntnis ermitteln. Ein lokaler Qualitätsmakler bewertet deshalb eine Immobilie erst nach einer Besichtigung vor Ort und Einsicht in die relevanten Unterlagen. Denn jede Immobilie ist individuell. Ist etwa ein Wohnrecht im Grundbuch eingetragen, mindert das den Wert.

Geprüfte Richtlinien

Wie eine Immobilienbewertung sachgemäß durchzuführen ist, steht in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Dort ist aufgeführt, wann das Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren anzuwenden ist. Da die Berechnungen zudem komplex sind, sollte das dem Profi überlassen bleiben, sofern Sie sich nicht selber tiefgehend in die Berechnungsformeln einarbeiten möchten.

 

Sind Sie unsicher, wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist oder wie sich ihr Wert künftig entwickelt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © Alesinya/Depositphotos.com

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17.09.2022

Baupreise steigen – lieber eine Bestandsimmobilie kaufen?

Die Kosten für Neubauten sind stark angestiegen. Kaum jemand kann es sich leisten, eine Immobilie zu bauen. Ob sich der Neubau finanziell stemmen lässt, hängt von mehreren Faktoren ab. Wann lohnt sich der Neubau und wann sollten sich Interessenten eher nach einer Bestandsimmobilie umsehen?

Immer öfter hört und liest man, dass Häuslebauer, die bereits mittendrin sind, sich ihren Wunsch vom Eigenheim zu erfüllen, wegen der gestiegenen Baukosten in eine Kostenfalle geraten oder das Projekt Hausbau komplett aufgeben müssen. Interessenten und Grundstückseigentümer fragen sich daher, ob sich ein Neubau wirklich lohnt.

Voraussetzungen für Kauf und Bau

Wer eine gute Bonität aufweist und mit seinem Gehalt neben den steigenden Lebenshaltungskosten die Raten zur Tilgung eines Darlehens stemmen kann, hat bessere Chancen, sich eine Immobilie zu leisten oder den Hausbau erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Für energieeffiziente Häuser gibt es zudem staatliche Förderungen. Aber auch Banken bieten mittlerweile „grüne“ Darlehen an, von denen klimabewusste Bauherren profitieren können.

Fehler beim Bauprojekt vermeiden

Um Fehler zu vermeiden und so den Geldrahmen nicht zu sprengen, muss gut geplant und gerechnet werden. Das Haus sollte, bevor ein Vertrag bei einer Baufirma unterschrieben wird, immer mit einem baufirmenunabhängigen Architekten vorgeplant werden. Auch die Kosten und die Beantragung für die Hausanschlüsse sollten nicht unterschätzt werden. Hier sind ebenfalls die Vorgaben des Netzbetreibers zu beachten. Das sind aber nur einige Herausforderungen, die zu Mehrkosten führen können.

Förderungen mitnehmen

Wer energieeffizient und klimafreundlich baut, bekommt Zuschüsse vom Staat oder von auf umweltfreundlichen Bau spezialisierte Banken. Umso weniger Energie das Haus nach Bauende verbraucht, desto höher fallen die Zuschüsse der Förderungen aus. Anträge für staatliche Förderungen können Grundstückseigentümer vor Baubeginn bei der BAFA oder KfW stellen.

Haus kaufen, statt bauen

Wer sich das Projekt Neubau trotz finanziellen Förderungen nicht leisten kann oder wem das Risiko wegen der steigenden Baukosten, der Materialengpässe und des Fachkräftemangels zu hoch erscheint, kann sich eine Bestandsimmobilie kaufen. Wer eine Immobilie sucht, kann auch diskrete Angebote vom Makler, die nicht veröffentlicht sind, anfragen oder einen Suchauftrag hinterlegen, damit der Makler nach einem geeigneten Objekt sucht.

 

Sind Sie unsicher, ob sich ein Hausbau lohnt? Oder möchten Sie eine Immobilie kaufen. Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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General-Anzeiger vom 16.04.2022

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Bericht im General-Anzeiger am 05.03.2022

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Bericht im General-Anzeiger am 05.02.2022

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03.01.2022

Statt Geschenke gibt es bei uns…

…umfangreiche Beratung zum Verkauf oder Kauf einer Immobilie

…fachkundige Unterstützung bei Ihrer Immobilientransaktion

…eine kostenlose Bewertung Ihrer Immobilie, treffgenau dank langjähriger Erfahrung und umfangreicher Marktkenntnis

…die Zusammenstellung aller verkaufsrelevanten Unterlagen

…eine Wohnflächenberechnung

…eine zu Ihrer Immobilie passenden Preisstrategie

…eine optimale Immobilienpräsentation auf Fotos und bei Besichtigungen dank professioneller Fotografen  – wir rücken Ihre Immobilie ins rechte Licht

…eine virtuelle 360-Grad-Besichtigung Ihrer Immobilie

...Drohnenaufnahmen Ihrer Immobilie

…Anfertigung von Grundrissen

…ein aussagekräftiges und ansprechendes Exposé für Ihre Immobilie

…eine individuelle Vermarktungsstrategie für Ihre Immobilie

…ein Besichtigungsmanagement, dass ernsthafte Interessenten von Besichtigungstouristen trennt und unnötige Besichtigungen vermeidet

…Bonitätsprüfung von Interessenten

…eine professionelle Vertretung bei Preisverhandlungen

…gegebenenfalls ein Bieterverfahren

…Unterstützung beim Kaufvertrag und Notartermin

…eine neutrale Beratung bei Streitfällen wie Scheidung oder Erbe

…auch Unterstützung nach der erfolgreichen Immobilientransaktion

Abschließend möchten wir uns bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die sehr gute Zusammenarbeit im Jahr 2021 bedanken. Auch in diesem Jahr werden wir wieder gerne der verlässliche Partner an Ihrer Seite sein und wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr!

 

Suchen Sie Unterstützung beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen und beraten Sie gern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Bericht im General-Anzeiger am 16.10.2021

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13.10.2021

Wenn die Zeit knapp ist: Die Checkliste für den Notverkauf

Plötzliche Arbeitslosigkeit oder Scheidung – es gibt Situationen, in denen eine Immobilie schnell verkauft werden muss, damit sie nicht zu einer finanziellen Belastung wird. Wird in solchen Notfällen nicht kurzfristig eine Lösung gefunden, kann eine Zwangsversteigerung drohen. Diese wirkt sich in der Regel negativ auf den Verkaufspreis aus. Deshalb finden Sie hier als Orientierung für den Notverkauf unsere Checkliste.


Lösung Immobilienverrentung

      •    Immobilie verkaufen und darin wohnen bleiben mit einem Wohnrecht
                o    Hier gibt es verschiedene Modelle (Leibrente, Zeitrente) – lassen Sie sich von einem Immobilienexperten beraten, ob eine Verrentung für Sie in Frage kommt und welches Modell für Sie am besten passt


Vorbereitung/Vermarktung
     •    Wert der Immobilie professionell ermitteln lassen
     •    Passende Preisstrategie für einen schnellen Verkauf festlegen, die sich aber nicht negativ auf den Verkaufspreis auswirkt
     •    Verkaufsrelevante Unterlagen zusammenstellen, z.B.:
               o    Energieausweis
               o    Grundbuchauszug
               o    Gebäudeversicherung
               o    Aktuelle Mieterliste
               o    Grundrisse
               o    Nachweise Renovierungsmaßnahmen
               o    Wohnflächenberechnung
               o    Welche Unterlagen sind zusätzlich nötig und wo bekomme ich sie?
     •    Vorbereitung der Immobilie (Schönheitsreparaturen, Entpersonalisierung, ggfs. Home Staging)
     •    Professionelle Fotos der Immobilie erstellen
     •    Wer ist die Zielgruppe für die Immobilie (z.B.: junge Familie, Senioren, Investoren)
     •    Exposé anfertigen mit passender Ansprache für die Zielgruppe der Immobilie
     •    Besichtigungstermine mit Interessenten vereinbaren
     •    Besichtigungstermine mit Interessenten durchführen
     •    Wie hole ich Kaufangebote ein?
     •    Wie verhandle ich mit Interessenten?
     •    Wie erziele ich meinen Verkaufspreis?
     •    Wie wähle ich den Käufer aus?
     •    Bonitätsprüfung, ob der Interessent den Kaufpreis zahlen kann


Abwicklung Verkauf
     •    Wer wählt den Notar aus?
     •    Was gehört in den Kaufvertrag?
     •    Gibt es rechtliche Risiken?
     •    Wie wird der Kaufpreis gezahlt? Direktüberweisung oder Notaranderkonto?
     •    Wann und wie wird die Immobilie übergeben?
     •    Was gehört ins Übergabeprotokoll?


Benötigen Sie Unterstützung für den schnellen und diskreten Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © artstore@outlook.co.th/Depositphotos.com

 

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Bericht im General-Anzeiger am 18.09.2021

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10.09.2021

Warum Sie eine professionelle Wertermittlung brauchen

Folgende Situation erleben wir immer wieder: Als Karl T. (Name geändert) nach fast 50 Jahren seine Immobilie verkaufte, hatte er eine grobe Vorstellung von ihrem Wert. Er wusste noch genau, wie viel sie damals gekostet hat, und er hatte die Preisentwicklung der letzten Jahre verfolgt. Also bot er sie zu dem Preis an, den er für angemessen hielt. Doch die Ratlosigkeit war groß, als sich trotz der hohen Nachfrage nach Wochen keine Interessenten meldeten. Dabei ist die Immobilie gut in Schuss. Wieso will sie keiner kaufen?

Da sich nach fast zwei Monaten kein Interessent meldete, wandte sich Karl T. an uns. Er erklärte uns, wie er vorgegangen war und wollte wissen, warum sich kein Interessent auf sein Inserat meldete. „Stimmt etwas mit meiner Immobilie nicht? Die Nachfrage nach Immobilien ist doch trotz Corona ungebremst hoch.“, sagte er.

Der emotionale Wert

Als wir uns sein Inserat ansahen, fiel uns gleich der hohe Preis auf. Wir kannten seine Immobilie bis dahin zwar nur von Fotos, aber sein Angebotspreis war deutlich zu hoch. Karl T. war sehr überrascht. Bei seiner Preisvorstellung spielten Emotionen und Erinnerungen eine große Rolle. Schließlich hatte er in der Immobilie den Großteil seines Lebens verbracht. Als wir ihm erklärten, worauf es bei einer professionellen Immobilienbewertung ankommt und dass wir seine Immobilie gern kostenlos bewerten, stimmte er einer Besichtigung vor Ort zu.

Der reale Wert

Die Immobilie war sehr gepflegt und die letzte Sanierung nur wenige Jahre her. Mängel gab es kaum. Auch die Lage war optimal für Familien. Wir nahmen die Unterlagen unter die Lupe: Wie groß ist das Grundstück und wie groß Wohn- und Nutzfläche? Belastet ein Wohnrecht die Immobilie? All das floss in unsere Bewertung ein. Da die Immobilie über mehrere Anbauten verfügte, war sie zu individuell, um sie mit dem Vergleichswertverfahren zu bewerten. Deshalb ermittelten wir den Wert mit dem Sachwertverfahren. Anschließend schlugen wir ihm eine passende Vermarktungsstrategie vor.

Da die Immobilie schon fast zwei Monate zum Verkauf stand, war sie bei Immobiliensuchenden bereits bekannt. Solche Fälle können problematisch sein. Interessenten werden skeptisch, wenn eine Immobilie nach einiger Zeit zu einem niedrigeren Preis angeboten wird. Sie fragen sich dann, ob mit der Immobilie etwas nicht stimmt. Auch hierfür empfahlen wir ihm eine passende Strategie für den Umgang mit Interessenten. Nachdem sich Karl T. von unserer Expertise überzeugt hatte, beauftragte er uns mit dem Verkauf seines Hauses. Wir kümmerten uns um die Vermarktung und übernahmen das Besichtigungsmanagement. Zwei Monate später war die Immobilie verkauft. Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages sagte uns ein glücklicher Karl T.: „Hätte ich mein Häuschen mal lieber gleich professionell bewerten lassen!“

 

Sie möchten wissen, wie viel Ihre Immobilie wert ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © Julietart/Depositphotos.com

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Bericht im General-Anzeiger am 29.05.2021

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15.05.2021

Verschärfte Regeln für den Energieausweis

Die Anforderungen an Energieausweise für bestehende Wohngebäude sind ab dem 1.5.2021 wieder verschärft worden. Zusätzliche Angaben, unter anderem zu den Treibhausgas-Emissionen der Immobilie, sind nun erforderlich. Damit werden Energieausweise - wie sollte es anders sein? - in vielen Fällen teurer und ihre Erstellung noch komplzierter. Sie brauchen immer dann einen Energieausweis, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen.

Die neuen Regeln (auf der Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes vom November 2020) gelten zunächst nur für neu auszustellende Energieausweise. Da ein Energieausweis immer zehn Jahre gültig ist, könnten Sie also eventuell Glück haben: Falls Ihr vorhandener Energieausweis nach 2011 ausgestellt wurde, brauchen Sie vorerst keinen neuen. Auch Eigentümer, die ihre Immobilie lediglich selber nutzen und weder einen Verkauf noch eine Vermietung planen, brauchen sich mit dem Thema nicht zu beschäftigen. Relevant sind die Änderungen für Verkäufer oder Vermieter, deren Energieausweis entweder älter als zehn Jahre oder noch gar nicht vorhanden ist.

Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Auch in Zukunft soll es grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen geben: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Für die Ausstellung eines Bedarfsausweises wird die Immobilie von Experten begutachtet und anhand des baulichen Zustands, der Wärmedämmung, Heizungstechnik usw. der zu erwartende Energiebedarf errechnet. Verbrauchsausweise dokumentierten dagegen bislang lediglich den Energieverbrauch der bisherigen Bewohner in den letzten drei Jahren. Dementsprechend lagen die Kosten für die beiden Energieausweis-Typen weit auseinander: Ein Bedarfsausweis kostete 400 bis 500 Euro, Verbrauchsausweise waren für 25 bis 100 Euro zu haben. Doch das wird sich ändern, da nun auch Verbrauchsausweise detailliertere Angaben enthalten müssen.

Welche Änderungen gelten ab dem 1.5.2021?

Eines vorab: es handelt sich um eher kleine und diffuse Änderungen, die in ihren praktischen Auswirkungen kompliziert abzuschätzen sind. Um bei all diesen Spitzfindigkeiten den Durchblick zu behalten und sicherzustellen, dass der Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie nicht an einem kleinen Fehler beim Energieausweis scheitert, holen Sie sich am besten rechtzeitig einen routinierten Immobilienprofi mit ins Boot! Der weiß genau, welche gesetzlichen Pflichten zu beachten und an welcher Stelle sie relevant sind. Hier nun eine kleine Auswahl der neuen Regeln: 1.) Neu ausgestellte Energieausweise müssen die Treibhausgas-Emissionen angeben. So soll sichergestellt werden, dass neben den zu erwartenden Betriebskosten auch die Klimaverträglichkeit der Immobilie durch einen Blick in den Energieausweis leicht ersichtlich ist. – 2.) Auch Verbrauchsausweise müssen jetzt die energetische Qualität von Gebäude und Anlagen genau beschreiben, was bisher nur bei Bedarfsausweisen erforderlich war. Das umfasst zahlreiche Detailangaben, bis hin zum Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion für eine Klimaanlage. – 3.) Verschärft wird außerdem die Eigentümerhaftung für falsche oder unklare Angaben im Energieausweis. Die Ausstellung des Ausweises erfolgt immer durch einen Experten, aber viele Daten können Sie als Eigentümer (z.B. in Form von Fotos) selbst zur Verfügung stellen. Dann haften Sie jedoch für die Richtigkeit und müssen sicherstellen, dass der Aussteller des Energieausweises daraus eine verlässliche Einschätzung ableiten kann. – 4.) Dass bereits Immobilieninserate bestimmte Pflichtangaben zum Energieverbrauch enthalten müssen, wurde schon mit der novellierten EnEV 2014 eingeführt. Diese Pflichtangaben – und entsprechende Bußgelder bei Verstößen – bleiben unverändert erhalten, gelten in Zukunft allerdings nicht nur für den Eigentümer selbst, sondern explizit auch für Immobilienmakler.

Foto: © limbi007/Depositphotos.com

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Bericht im General-Anzeiger am 30.04.2021

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25.03.2021

Wie lang steigen die Immobilienpreise noch?

Es ist für viele eine Überraschung: Trotz Corona-Pandemie steigen die Preise für Immobilien in den Metropolen und deren Randlagen weiter. Dafür sorgen die anhaltend hohe Nachfrage und die Niedrigzinspolitik der EZB. Doch innerhalb der nächsten fünf Jahre prognostizieren Wirtschaftsexperten eine Trendwende. Für Immobilienverkäufer ist jetzt der beste Zeitpunkt zum Verkauf, Immobiliensuchende haben es dagegen derzeit sehr schwer.

Nahezu überall in Deutschland – von wenigen Ausnahmen in strukturschwachen Regionen abgesehen – kennen die Immobilienpreise seit zehn Jahren nur eine Richtung: nach oben! Nach Berechnungen der Bundesbank haben sich die Durchschnittspreise in deutschen Städten seit 2010 mehr als verdoppelt. Und weder der erste Lockdown im vergangenen Jahr noch der aktuelle konnte den Preisaufschwung maßgeblich bremsen. Zwar stagnierten die Preise Mitte des vergangenen Jahres kurz, doch seither steigen sie weiter, wenn auch etwas abgeschwächter als zuvor.

Die Lage in den Metropolen 

Ein Grund dafür ist die weiterhin hohe Nachfrage und der fortgesetzte Mangel an neuem Wohnraum, insbesondere in den Metropolregionen. Diese verzeichneten in den vergangenen Jahren einen starken Bevölkerungszuwachs, teils durch internationale Zuwanderung, teils durch den Zuzug von Menschen aus den umliegenden Regionen. Der Zuwachs verlangsamt sich zwar etwas durch die geringere Zuwanderung in der Corona-Pandemie, aber das wirkt sich bisher noch nicht entlastend auf die angespannten Wohnungsmärkte aus. Selbstnutzer suchen händeringend nach den eigenen vier Wänden, aber auch Kapitalanleger stürzen sich auf Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien. Kaum etwas scheint für Investoren attraktiver zu sein als Immobilien, denn aufgrund der niedrigen Zinsen gibt es derzeit kaum alternative Anlagemöglichkeiten, gleichzeitig sorgt das Zinstief für außergewöhnlich günstige Finanzierungsbedingungen beim Immobilienkauf.

Trendwende wird für 2024 erwartet

Experten sehen allerdings erste Warnsignale, die auf ein Ende des Preisbooms innerhalb der nächsten Jahre hindeuten. Eine mögliche Trendwende wird für 2024 prognostiziert. Als möglicher Grund wird ein dann einsetzender Bevölkerungsrückgang genannt, dem voraussichtlich eine höhere Zahl bis dahin fertiggestellter Neubauten gegenübersteht, sodass sich die Wohnraumknappheit reduziert. Ferner weisen Analysten auf ein wachsendes Inflationsrisiko hin, was zu einem Abrutschen der Immobilienpreise infolge der Verteuerung von Finanzierungskrediten führen würde.

Was bedeutet das für Immobilieneigentümer? Wer darüber nachdenkt, seine Immobilie demnächst zu verkaufen, sollte sich bald dazu entschließen. Denn jetzt lassen sich noch Mitnahmeeffekte erzielen. Solange das Zinstief anhält, sind Käufer in der angespannten Lage bereit, Rekordpreise für Immobilien zu zahlen. Wer eine Immobilie sucht, hat es hingegen schwer, nicht nur wegen der stark gestiegenen Preise, die trotz guter Finanzierungsbedingungen für viele nicht mehr erschwinglich sind, sondern auch deshalb, weil sich überhaupt kaum noch Immobilienangebote finden lassen.
Eine Ausweichmöglichkeit könnte darin bestehen, eine Immobilie auf einer Zwangsversteigerung zu erwerben. Aber selbst die Zahl der Zwangsversteigerungen ist zuletzt trotz Corona gesunken.

Sie möchten die Gunst der Stunde nutzen und Ihre Immobilie jetzt verkaufen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der optimalen Vermarktung.

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Beitrag im General-Anzeiger vom 11.03.2021

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25.02.2021

Notverkauf: Immobilienverrentung anstatt Zwangsversteigerung

Die wirtschaftlichen Auswirkungen von Corona können bisher noch nicht erfasst werden. Experten gehen davon aus, dass es zu erheblichen finanziellen Einbußen kommen wird. Unter Umständen kann dies dazu führen, dass Immobilieneigentümer ihre Kredite nicht mehr bedienen können. Die Folge darauf wäre eine Zwangsvollstreckung. Um diese schon vorher zu vermeiden, gibt es auch noch andere Alternativen wie die Immobilienverrentung.

Die Nachfrage nach Immobilie ist auch im aktuellen Lockdown noch größer als das Angebot. Wer seine Immobilie jetzt zwar schnell verkaufen muss, hat deshalb immer noch eine starke Verhandlungsposition. Um diese Verhandlungsposition aber zu nutzen, müssen Immobilienverkäufer den Wert der Immobilie und ihre Zielgruppe kennen.

Immobilienverrentung: Mietfrei wohnen

Wenn Sie kurzfristig die Liquidität durch einen Immobilienverkauf steigern und dennoch ihr Dach über dem Kopf behalten möchten, bietet die Immobilienverrentung die Lösung.  Bei der Immobilienverrentung können Eigentümer ihre Immobilie verkaufen und dennoch darin wohnen bleiben. Hierfür lassen sie sich ein Wohnrecht im Grundbuch eintragen. Dafür gibt es zwei Modelle: Das Wohnrecht kann lebenslang gelten – so bei der Leibrente. Oder es kann zeitlich befristet sein – so bei der Zeitrente. Für Kapitalanleger ist das ein interessantes Modell.

Dabei kann relativ frei vereinbart werden, wie der Kaufpreis für die Immobilie gezahlt wird. Er kann als monatliche „Rente“ gezahlt werden, als Einmalzahlung oder als Kombination aus beidem. Wer in einer Notsituation verkaufen muss, wird vielleicht eine größere Einmalzahlung bevorzugen. Die Berechnung der monatlichen Rente ist sehr komplex, da sie von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Grundlage ist natürlich der Wert der Immobilie. Diesen ermittelt am besten ein lokaler Qualitätsmakler. Entscheidet sich der Verkäufer für die Zeitrente, also ein zeitlich befristetes Wohnrecht, richtet sich die Rente nach diesem Zeitraum. Bei der Leibrente kommt es auf die geschätzte Lebenserwartung des Immobilienverkäufers an.

Zwangsversteigerung vermeiden

Können Immobilieneigentümer den Bankkredit nicht mehr bedienen, droht meist eine Kündigung des Kredites. Dies führt meist zur Zwangsversteigerung der Immobilie. In der Regel ist das eine schlechte Lösung, da Immobilien hierbei auch oft unter Wert verkauft werden.

Ein Profi-Makler kennt durch seine langjährige Erfahrung solche Fälle genau. Er sorgt dafür, dass auch unter Zeitdruck die Immobilie zu einem marktgerechten Preis verkauft wird. So hilft er, eine Zwangsversteigerung zu vermeiden.  Lassen Sie sich von einem Profi-Makler beraten, welches Modell für Ihre individuelle Situation am besten passt.

Sie möchten mehr über die Verkauf Ihrer Immobilie erfahren? Kontaktieren Sie uns! Wir sind Ihnen gerne behilflich!

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © AndrewLozovyi/Depositphotos.com

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17.02.2021

Artikel im General-Anzeiger vom 05.02.2021

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16.02.2021

Artikel im General Anzeiger vom 05.02.2021

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15.02.2021

Geerbte Immobilie aufteilen – die häufigsten Schwierigkeiten 

Interview mit dem Rechtsanwalt und Immobilienexperten Sven Johns

Wird eine Immobilie vererbt, gibt es meistens nicht nur einen Alleinerben, sondern eine Erbengemeinschaft, unter der das geerbte Vermögen aufgeteilt werden muss. Im Interview erklärt Rechtsanwalt Johns, welches die ersten Schritte sind, die Erben in dieser Situation unternehmen sollten.

Herr Johns, was raten Sie Erben, die eine geerbte Immobilie zwischen mehreren Parteien aufteilen müssen? Wie sollten sie da am besten rangehen, um schnell zu einer Einigung zu kommen?

„Ganz am Anfang steht natürlich die große Frage, was ist die Immobilie wert? Das heißt, der erste Weg in diesem Zusammenhang führt zum Immobilienmakler oder führt zum Sachverständigen, um den Immobilienwert zu ermitteln – und zwar nicht nur grob zu ermitteln. Man kann zwar auch sagen, wir gucken das erstmal im Internet nach oder sehen uns vielleicht ein paar Vergleichsimmobilien in der Gegend an, aber das nützt einem dann nichts, denn ein Unterschied von 40.000 oder 50.000 Euro in der Auseinandersetzung von mehreren Erben bedeutet, wenn einer der Erben die Immobilie behalten will, dass er den anderen dann so viel mehr auszahlen müsste.“

 

Zuerst sollte also ein Wertgutachten erstellt werden, wie geht es dann weiter, wenn der Wert der Immobilie bekannt ist?

„Aus anwaltlicher Sicht: die häufigste Schwierigkeit besteht darin, dass gemeinschaftlich ein Wert gefunden wird, mit dem alle Erbberechtigten so gut leben können, dass sie sagen, okay, wenn dieser Wert rauskommt, dann können wir uns auf einen Auseinandersetzungsplan einigen. Entweder einer der Erben übernimmt die Immobilie oder die Immobilie wird veräußert, und aus dem Veräußerungsgewinn wird nach Tilgung der eingetragenen Belastungen an die Mitglieder der Erbengemeinschaft der jeweilige Anteil des übrigbleibenden Verkaufserlöses ausgezahlt.“

 

Wie können Erben überhaupt herausfinden, welche Belastungen da noch getilgt werden müssen, wo sind die denn eingetragen oder aufgelistet?

„Man kann das nicht anhand des Grundbuchauszuges direkt erkennen, wie hoch die tatsächliche Belastung ist. Wenn die Immobilie mit einer Grundschuld belastet ist, also ein Darlehen noch nicht abbezahlt wurde, kriegt man das durch den Darlehensvertrag raus. Da gibt es hinten eine Aufstellung pro Monat mit der Rate, die man im Monat bezahlt, sodass man genau erkennen kann für einen bestimmten Monat, wie hoch valutiert denn da jetzt noch die Belastung aus dieser Grundschuld. Es kann auch sein, dass beispielsweise ein Bausparvertrag noch im Grundbuch an zweiter Stelle in Abteilung 3 eingetragen ist, weil der Erblasser vielleicht mit einem Bausparvertrag das Bad und die Küche renoviert oder irgendwann eine neue Heizung gekauft hat. Man muss dann eben auch da gucken, was müsste noch zurückgezahlt werden? Mit diesen ganzen Aufstellungen, die man so ermittelt, und dem, was dann rauskommt, kann die nächste Überlegung beginnen.“

 

Man zieht also den Saldo aus dem ermittelten Immobilienwert und den Belastungen, die man herausgefunden hat – und dann weiß man, was es zu verteilen gibt?

„Ja, und erst dann stellt sich die Frage: Wird verkauft? Will einer der Erben die Immobilie behalten? Kann derjenige, der die Immobilie „behält“, die anderen in kompletter Höhe auszahlen, und wie ermittelt man diesen Auszahlungswert? Vor der Einleitung einer tatsächlichen Vermögensauseinandersetzung kann ich nur dringend dazu raten, dass man genau diese Überlegungen anstellt, und dass alle Beteiligten sich zuerst darüber klar werden: Wie hoch ist eigentlich der Auseinandersetzungswert?“

 

Benötigen Sie ein Wertgutachten oder professionelle Beratung und Unterstützung bei der Veräußerung einer geerbten Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © burdun/Depositphotos.com

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04.02.2021

Gemeinsame Immobilie im Trennungsjahr verkaufen – vieles spricht dafür

Die Teilung einer gemeinsamen Immobilie ist für Ehepaare in Scheidung oft eine riesige Herausforderung. Selbst dann, wenn beide Partner sich eigentlich einig sind. Ein Verkauf der Immobilie zu einem frühen Zeitpunkt kann in vielen Fällen die beste Lösung für beide sein. Möchte ein Ehepartner nach der Scheidung in der Immobilie wohnen bleiben, ist hingegen beim Faktenschaffen während des Trennungsjahres Vorsicht geboten.

Schon die praktische Umsetzung des Trennungsjahres ist für Eigentümer einer gemeinsamen Immobilie nicht einfach. Der Gesetzgeber verlangt, dass ein Ehepaar bis zur Scheidung ein Jahr getrennt voneinander leben muss. Doch Zusatzkosten für eine Mietwohnung können sich viele nicht leisten und verbringen das Trennungsjahr deshalb dennoch unter einem Dach – nur ohne gemeinsames Schlafzimmer, gemeinsame Küche und gemeinsamen Einkauf.

Kurz und schmerzlos: Verkauf der Immobilie im Trennungsjahr

Eine getrennte Haushaltsführung in einer gemeinsamen Immobilie ist also notfalls möglich – aber wäre es nicht viel einfacher, das Haus sofort zu verkaufen? Es gibt eine ganze Reihe von Argumenten, die dafürsprechen. Oft wurde die Immobilie durch einen Kredit finanziert, dieser muss auch während der Trennung und nach der Scheidung von beiden Partnern weiter zurückgezahlt werden. Ein Verkauf eröffnet hingegen die Möglichkeit, Kredite und Schulden auf einen Schlag zu tilgen – und das derzeitige Preishoch auf dem Immobilienmarkt mitzunehmen. Eine große Erleichterung! Die Aufteilung des Verkaufserlöses zwischen den Ehepartnern ist bedeutend einfacher als jede andere Lösung. Wer den Verkauf einer Scheidungsimmobilie frühzeitig und ohne Zeitdruck angeht, kann außerdem ganz in Ruhe nach einem Käufer suchen. Das bedeutet gute Chancen für einen deutlich höheren Verkaufserlös. Damit es im Verkaufsprozess nicht zu Streitigkeiten kommt, sollte ein unparteiischer, fachkundiger Makler beauftragt werden. So kann hinterher keiner der Partner infrage stellen, dass beim Verkauf alles fair zuging. Fazit: durch einen frühzeitigen Verkauf, schon während des Trennungsjahres, bleibt Ehepartnern in Scheidung viel Konfliktpotenzial erspart.

Einer bleibt - der andere zieht aus: Komplizierte Rechtslage im Trennungsjahr

Dennoch fällt die Entscheidung aus praktischen Gründen oft anders aus. Ein Elternteil will mit den Kindern in der gewohnten Umgebung bleiben und die Immobilie weiter nutzen. Der andere Partner soll ausziehen und sich etwas Neues suchen. Was den groben Fahrplan betrifft, können sich viele Paare auch in solchen Fällen recht schnell einig werden. Auch wollen viele den Prozess nicht schmerzhaft in die Länge ziehen, sondern schon während des Trennungsjahres alles klar regeln – durch einen richtigen Vertrag. Dabei gibt es allerdings rechtliche Folgen zu beachten, mit denen Sie wahrscheinlich nicht rechnen, zum Beispiel: Zugewinnausgleich, Wohnvorteil und Unterhaltsansprüche. Über mögliche Nachteile bei der Aufteilung einer Scheidungsimmobilie schon während des Trennungsjahres sollten Sie in jedem Fall rechtlichen Rat einholen, damit Sie nachher im Scheidungsprozess keine bösen Überraschungen erleben.

 

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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27.01.2021

Trotz Lockdown die Immobilie verkaufen

Die Corona-Wellen und Lockdowns scheinen kein Ende zu nehmen. Wer jetzt seine Immobilie verkaufen muss oder den Verkauf vielleicht schon länger geplant hat, kann trotzdem nicht ewig damit warten. Viele Eigentümer sind allerdings durch die ständig wechselnden Kontaktbeschränkungen verunsichert. Glücklicherweise hat Ihr lokaler Qualitätsmakler sich in den vergangenen zwölf Monaten darauf eingestellt, auch unter den gegenwärtigen Bedingungen Immobilien zu verkaufen.

Ohne Besichtigungstermine lässt eine Immobilie sich nicht verkaufen. Doch Immobilienverkäufer sind sich oft nicht im Klaren, ob eine Besichtigung in der aktuellen Lockdown-Phase überhaupt möglich ist. Und wenn ja, wie viele Personen dürfen zur Besichtigung kommen? Welche Hygieneregeln sind dabei einzuhalten? Müssen Oberflächen und Türgriffe desinfiziert werden und was ist zu tun, um die Ansteckungsgefahr durch Aerosole zu minimieren? Viele Regeln sind auch noch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ihr bester Ansprechpartner für all diese Fragen ist Ihr lokaler Immobilienmakler. Es ist sein Beruf, Immobilien zu verkaufen, also kennt er sich auch mit den aktuellen Regeln bestens aus. Darüber hinaus beginnt die Immobilienvermarktung bei ihm schon lange vor einer Besichtigung.

Virtuelle Besichtigungen

Um Ihre Immobilie möglichst vielen Interessenten zugänglich zu machen, bieten Profi-Makler virtuelle Besichtigungstouren an. So können Interessenten kontaktlos vom eigenen Sofa aus einen Eindruck von Ihrer Immobilie gewinnen. Sie können virtuell von Raum zu Raum gehen und mit Hilfe von 360-Grad-Fotos sich in den einzelnen Räumen umblicken. Das eröffnet nicht nur unter Pandemie-Bedingungen bessere Verkaufschancen für Ihre Immobilie, sondern auch unter „normalen“ Umständen. Mit Hilfe dieses Tools werden mehr Interessenten auf Ihre Immobilie aufmerksam und gleichzeitig lassen sich die wirklich Interessierten von Scheininteressenten unterscheiden. Nur den seriösen Interessenten wird dann ein realer Besichtigungstermin vor Ort angeboten. Ein Profi-Makler aus Ihrer Region weiß, unter welchen Hygiene-Bedingungen das möglich ist und kümmert sich um die optimale Vorbereitung der Immobilie.

Unterlagen und Notartermin

Auch die verkaufsrelevanten Unterlagen zu besorgen, ist für Immobilienverkäufer oft nicht einfach, da auch zuständige Ämter und Behörden nur mit halber Kraft fahren. Lokale Profi-Makler wissen aber, wann, wo und wie sie an die Unterlagen kommen. Aktuell wird auch davon abgeraten, Unterlagen direkt auszutauschen. Also kümmern sich Qualitätsmakler um einen digitalen Austausch der Unterlagen zwischen Verkäufer und Käufer. Nächstes Problem: Der Abschluss des Kaufvertrags. Ist ein Notartermin „face to face“ überhaupt möglich? Ja, unter den entsprechenden Hygieneauflagen geht das selbstverständlich. Ihr Makler begleitet Sie bei allen notwendigen Schritten, bis Ihr Immobilienverkauf unter Dach und Fach und der Kaufvertrag besiegelt ist.

 

Sie suchen einen lokalen Qualitätsmakler der Ihre Immobilie auch in schwierigen Zeiten rechtssicher, schnell und zu einem marktgerechten Preis verkauft? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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15.01.2021

Verlängerte Frist für das Baukindergeld – Wie stelle ich einen Antrag?

Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung für Familien mit Kindern, die Wohneigentum erwerben – egal, ob sie neu bauen oder eine Bestandsimmobilie erwerben. Die Fördermaßnahme sollte bisher zum Jahresende 2020 auslaufen. Jetzt wurde sie um 3 Monate verlängert. Das bedeutet: Um noch Baukindergeld beantragen zu können, müssen Sie bis zu diesem Stichtag eine Baugenehmigung erhalten, ein Bauvorhaben begonnen oder einen Kaufvertrag abgeschlossen haben. Die Antragstellung erfolgt bei der KfW.

Familien oder Alleinerziehende mit Kindern, die in den ersten drei Monaten dieses Jahres mit dem Bau eines Hauses beginnen oder ein Einfamilienhaus beziehungsweise eine Eigentumswohnung kaufen, können sich freuen. Sie kommen noch in den Genuss des Baukindergeldes. Es handelt sich um einen Zuschuss in Höhe von 12.000 Euro pro Kind (jährlich 1.200 Euro, verteilt über 10 Jahre), der gewährt wird, wenn Ihr Haushaltseinkommen einen bestimmten Betrag nicht überschreitet. Bei zwei Kindern liegt die Einkommens-Obergrenze bei 105.000 Euro. Ferner muss das neue Eigenheim Ihre einzige Wohnimmobilie sein, um mit Baukindergeld gefördert zu werden.

Wann, wo und wie wird der Antrag gestellt?

Den Antrag auf Baukindergeld stellen Sie online über das KfW-Zuschussportal, und zwar erst nach dem Einzug in Ihr neues Eigenheim. Sollten Sie zwischen dem 01.01. und 21.01.2021 in Ihr neues Zuhause eingezogen sein, bittet die KfW allerdings pandemiebedingt darum, den Antrag erst ab dem 22.01. zu stellen. Ab dem Tag, der als Einzugsdatum auf Ihrer Meldebescheinigung steht, haben Sie ein halbes Jahr Zeit. Die Möglichkeit für eine Antragstellung besteht prinzipiell noch bis zum 31.12.2023.

Welche Nachweise brauche ich für den Antrag?

Zunächst müssen Sie Ihre Identität online per Video-Identifizierung oder mit Postident in einer Filiale der Deutschen Post nachweisen. Außerdem benötigen Sie für einen Baukindergeld-Antrag 2021 folgende Unterlagen:  

  • die Steuererklärungen 2018 und 2019

  • die Meldebestätigung, aus der hervorgeht, dass alle Haushaltsmitglieder in Ihrer neuen Immobilie gemeldet sind

  • den Grundbuchauszug, in dem Sie als Eigentümer oder Miteigentümer eingetragen sind

Die Nachweise müssen zwingend bis spätestens 3 Monate nach der Antragstellung hochgeladen werden.

Wie wird das Baukindergeld ausgezahlt?

Nachdem Ihr Baukindergeld-Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie 10 Jahre lang eine jährliche Auszahlung von 1.200 Euro pro Kind, die auf Ihr Konto überwiesen sind. Allerdings nur, solange Sie auch in Ihrem neuen Eigenheim wohnen. Sollten Sie ausziehen und Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten, erfüllen Sie nicht mehr die Förderbedingungen.

 

Sie spielen mit dem Gedanken Ihre Immobilie zu veräußern? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne!

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Beitrag im General-Anzeiger am 12.12.2020

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Beitrag im General-Anzeiger am 28.11.2020

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Beitrag im General-Anzeiger am 14.11.2020

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Beitrag im General-Anzeiger am 07.11.2020

 

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25.09.2020

Lohnt sich altersgerechter Umbau?

Viele, die sich ein Haus gekauft haben, hatten sich dabei vorgestellt, bis im hohen Alter darin zu wohnen. Im Alter stellen sich dann jedoch steile Treppen und fehlende Haltegriffe in Dusche oder Badewanne als Schwierigkeiten heraus. Fast jede Immobilie lässt sich mit Umbauten barrierefrei und altersgerecht herrichten. Doch lohnt sich das?

Im Ruhestand stellen viele Menschen fest, dass ihre Immobilie ihnen doch zu groß geworden ist. Seitdem die Kinder aus dem Haus sind, werden die Zimmer im ersten Stock allenfalls gelegentlich als Gästezimmer genutzt. Auch die Pflege des Gartens fällt immer schwerer. Dann fragen sich viele Menschen, ob ihr Haus eigentlich noch das richtige für sie ist. Gleichzeitig fällt es ihnen aber auch schwer, sich davon zu trennen. Denn viele schöne Erinnerungen sind damit verbunden. Die eigenen Kinder sind hier aufgewachsen und haben im Garten Verstecken gespielt. In den alten Kinderzimmern stehen immer noch die Spielsachen im Regal. Wer kann sich schon davon trennen? Auf der anderen Seite aber: Wie lässt sich ein solches Haus noch bewohnen und pflegen, wenn die eigenen Kräfte nachlassen?

Welche Umbaumöglichkeiten gibt es?

Ein barrierefreier Umbau kann hier in sehr vielen Fällen Abhilfe schaffen. Dafür stehen Ihnen unter anderem folgende Maßnahmen zur Verfügung: Haus- und Wohnungstüren lassen sich verbreitern, wenn irgendwann ein Rollstuhl nötig sein sollte. Für diesen Fall lassen sich auch Schwellen abbauen, Stufen beseitigen und Rampen anlegen. Oft fällt auch der Gang in die Dusche schwer, weil sie höher liegt. Diese lässt sich auch auf Bodenniveau absenken. Für besseren Halt können Stütz- und Haltesysteme in Dusche und Badewanne installiert und rutschfeste Böden eingebaut werden. Das Problem der Treppen lässt sich mit einem Treppenlift lösen.

Gut planen und Kosten im Blick behalten

Drei Dinge sind beim barrierefreien Umbau jedoch zu beachten: Beginnen Sie erstens frühzeitig mit der Planung, am besten, solange Sie als Eigentümer selbst noch fit und gesund sind. Überlegen Sie sich zweitens, welche Umbaumaßnahmen wirklich nötig und sinnvoll sind. Suchen Sie sich gegebenenfalls Rat bei einem Experten. Und Experten sollte drittens auch die Durchführung der Umbauten überlassen werden.

Bedenken Sie jedoch eins: Ein barrierefreier Umbau hat natürlich auch eine Kehrseite. In der Regel ist er nicht gerade günstig. Viele Eigentümer müssen dafür Rücklagen verwenden. Außerdem bedeutet der altersgerechte Umbau nicht unbedingt eine Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Unter Umständen wohnen Eigentümer während der Umbauphase wochenlang auf einer Baustelle.

Die Alternative: Umzug in eine altersgerechte Wohnung

Stellt sich heraus, dass sich ein altersgerechter Umbau nicht lohnt oder nicht möglich ist, ist vielleicht ein Umzug in eine altersgerechte Wohnung die beste Lösung. Der Hausverkauf kann durchaus genug Geld bringen für eine altersgerechte Eigentumswohnung und etwas übrig lassen für Reisen oder was Sie sich sonst schon lange gönnen wollten. Bevor Sie den Umbau beginnen, lassen Sie sich in jedem Fall von einem Experten beraten, was in Ihrer Situation sinnvoll ist.

Möchten Sie wissen, ob sich ein altersgerechter Umbau Ihrer Immobilie lohnt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

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01.09.2020

Familiennachwuchs und Immobilienverkauf – Besser mit Makler

Familienzuwachs macht glücklich, bringt aber auch eine Menge Stress mit sich. Nicht selten bedeutet ein (weiteres) Kind auch, dass Ihre alte Immobilie zu klein wird. Sie müssen sich also gefühlt um alles gleichzeitig kümmern und ganz nebenbei wollen Sie auch noch den Verkauf Ihrer alten Immobilie managen. Das ist keine gute Idee! Denn wer unter Stress verkaufen muss, wird selten mit dem Verkaufsergebnis zufrieden sein.

Seit der Geburt ihres zweiten Kindes lebt Familie Nowack in ihrer gemütlichen Eigentumswohnung. Jetzt hat der Klapperstorch unerwartet zugeschlagen und Baby Nummer drei ist unterwegs. Die Wohnung wird zu eng für die nicht mehr so kleine Familie. Eine neue, größere Bleibe muss her, aber um diese finanzieren zu können, muss zuerst die alte Immobilie zu einem möglichst guten Preis verkauft werden. „Ich kann mich doch nicht um alles kümmern!“, ruft Frau Nowack verzweifelt aus. Und damit hat sie selbstverständlich vollkommen recht.

Vernünftigerweise beschließt Familie Nowack am nächsten Tag, einen Makler zu beauftragen. Der kümmert sich professionell sowohl um den Verkauf der alten Eigentumswohnung als auch um die Suche nach einer neuen Immobilie und sorgt damit nicht nur für eine enorme Entlastung der gestressten Familie, sondern auch dafür, dass der Verkauf in einer angemessenen Zeit über die Bühne geht und nicht zum gefundenen Fressen für Schnäppchenjäger wird.

Mit Qualitätsmakler besser verkaufen

Der Makler beginnt sofort damit, die Immobilie bewerten zu lassen. Wenn es um die Einschätzung des Wertes ihrer Immobilie geht, bekommen viele Eigentümer Kopfschmerzen. Es fehlt ganz einfach an Marktkenntnis. Als Ergebnis fordern die Eigentümer oft einen viel zu hohen Preis. Das kann nicht nur den Verkaufsprozess hinauszögern, sondern letztendlich auch zu Geldeinbußen führen. Ein professioneller Immobilienmakler weiß durch seine Erfahrung und Kenntnis des regionalen Marktes genau, wo der Preis angesetzt werden muss.

Auch wenn es darum geht, das Angebot zu inserieren, lohnt es sich, einen Profi-Makler an seiner Seite zu haben. Wenn zum Beispiel der Grundriss fehlt, oder die Fotos von schlechter Qualität sind, stößt die angebotene Immobilie nicht auf das gewünschte Interesse. Wenn dann auch noch der Energieausweis fehlt, kann es sogar schnell rechtliche Probleme geben. Alle Dokumente sollten sorgfältig zusammengetragen werden. Als Laie können Sie hier schnell den Überblick verlieren.

Bonitätsprüfung schützt vor Besichtigungstourismus

Da der Makler den Verkauf der Immobilie von Familie Nowack gut vorbereitet hat, trifft sie den Nerv vieler Interessenten. Indem er auch die Planung und Durchführung der Besichtigungstermine übernimmt, trägt er weiter zur Entlastung der Familie bei. Mit erfahrenem Blick filtert er heraus, welche Interessenten zur Immobilie passen.

Haben sich schließlich einige seriöse Interessenten gefunden, geht es in die Preisverhandlungen. Viele Käufer sind um Argumente nicht verlegen, um den Preis zu drücken. Ohne die Unterstützung eines Profi-Maklers lassen sich Eigentümer in solchen Situationen schnell verunsichern und herunterhandeln, so dass sie am Ende vermutlich unter Wert verkaufen. Familie Nowack dagegen hat durch die Zusammenarbeit mit ihrem Makler sogar noch etwas mehr Geld in die Haushaltskasse bekommen als erwartet. Nun kann sie sich nicht nur die neue, wunderschöne Immobilie leisten, die der Makler für sie gefunden hat. On top springen auch noch die Umzugskosten dabei heraus.

 

Sie erwarten Nachwuchs und suchen jemanden der Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie oder bei der Suche nach einer neuen zur Seite steht. Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

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